Klingeln
Eine hell tönende Klingel ist am Fahrrad in Deutschland vorgeschrieben (§ 64a StVZO). Sie wird am Lenker geklemmt; welcher Lenkerdurchmesser passt, steht auf jeder Produktseite.
Eine hell tönende Klingel ist am Fahrrad in Deutschland vorgeschrieben (§ 64a StVZO). Sie wird am Lenker geklemmt; welcher Lenkerdurchmesser passt, steht auf jeder Produktseite.